I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Hermann-Josef Boumans) über die Internetseite holzsysteme24.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Postpay, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 4 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:


- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 5 Rechtswahl

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.




II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Hermann-Josef Boumans
Schloßstraße13
06198 Salzatal
Deutschland
Telefon: 034773 - 818-0
E-Mail: h.boumans@holzsysteme24.de



Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.


2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG und damit einhergehend dem Ecommerce Europe Trustmark Code of Conduct unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/images/content/kaeufersiegel/kaeufersiegel-qualitatskriterien.pdf und https://www.ecommercetrustmark.eu/the-code-of-conduct/

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind von Ihnen auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

6.4. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrecht

 

Hinweisblatt  zur Gewährleistung (§ 439 BGB)

 

Eintritt des Gewährleistungsfalls - mangelhafte Ware  

 

ØØ bei defekter oder falsch gelieferter Ware (= Sachmangel) oder ØØ bei Ware, die mit einem Rechtsmangel behaftet ist.

 

1.  Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung zwischen

               Beseitigung des Mangels, z.B. im Wege der Reparatur (Nachbesserung) oder

               Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). 

 

Das Wahlrecht kann gegenüber Verbrauchern nicht durch AGB beseitigt oder eingeschränkt werden.

 

Wichtig:

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az: VIII ZR 310/08)!

 

Rechte des Käufers bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nacherfüllung:

 

               Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung;     Schadensersatz statt der Leistung oder 

               Aufwendungsersatz.

 

Wichtig:

Wenn   dagegen          nach    dem     Scheitern        eines   Nacherfüllungsanspruchs,     etwa    der Nachbesserung, eine Nachlieferung möglich bleibt, so beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art.

 

2.  Rechte/ Pflichten des Verkäufers

ØØ Die Verweigerung der Art der Nacherfüllung ist nur möglich, soweit diese unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Schätzung der voraussichtlichen Kosten ist maßgeblich und muss ins Verhältnis zum objektiven Wert der Sache in mangelfreiem Zustand (nicht zum Kaufpreis) gesetzt werden;

 

 

Beispiel 1: 

Schraube mit Gewindefehler, 

Ersatzlieferung = geringer Aufwand, dagegen Nachbesserung unverhältnismäßig

Beispiel 2: 

beschädigter Taster an Waschmaschine, 

Austausch = geringer Aufwand, dagegen Ersatzlieferung einer ganzen unverhältnismäßig

Maschine

 

ØØ Übernahme der Nacherfüllungskosten (z.B. Arbeits-, Material-, Wegekosten):

Nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Art. 3 IV ist der Verkäufer nur zur unentgeltlichen Herstellung des vertraglich geschuldeten Zustandes verpflichtet, dennoch ist die Nacherfüllung am jeweiligen Belegenheitsort der Kaufsache zu erbringen und der Verkäufer muss die Kosten des Transports etc. tragen, wenn kein Nacherfüllungsort vertraglich festgelegt wurde, d.h. Abholung, Reparatur sowie Zurückbringen auf eigene Kosten und Gefahr (OLG München, Urteil vom 12.10.2005, Az: 15 U 2190/05).

ØØ Zu den Aufwendungen gehören typischerweise Kosten für Rechtsanwälte sowie Gut- achten von Sachverständigen, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels erforderlich sind.

Wichtig:

Der Anspruch des Verkäufers auf Herausgabe der mangelhaft gelieferten Sache entsteht erst, wenn nacherfüllt wurde, d.h. eine mangelfreie Sache geliefert wurde. Befindet sich die Sache zum Zweck der Nachbesserung beim Verkäufer oder bei einem hiermit beauftragten Dritten, so ist der Verkäufer verpflichtet, die nachgebesserte Sache erneut zu liefern. Wird ihm dies wegen Untergangs der Sache unmöglich, so ist die Nachbesserung gescheitert, auch wenn er die Störung nicht zu vertreten hat.

 

3.  Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Verkäufer der Pflicht, den Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen, im Zeitpunkt der Übereignung nicht nachkommt, z.B. Patente, Urheber-, Marken-, Miet-, Pacht-, Pfand- oder Vorkaufsrechte.

4.  Plagiate

Wurde ein Plagiat als „echte“ Ware verkauft, hat der Verkäufer im Rahmen der Ersatzlieferung (in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit) das Original zu liefern. Hierbei kann er seinen Lieferanten wegen Aufwendungsersatz in Regress nehmen. a) Ersatzfähige Aufwendungen:

   Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; 

   sämtliche weiteren durch die ordnungsgemäße Abwicklung des Gewährleistungsfalls entstehenden Kosten wie Porto-, Telefon- und Ersatzbeschaffungs- kosten;

   Gemeinkosten wie Personal-, Lager- oder Maschinenkosten sind ersatzfähig, wenn sie sich dem konkreten Nacherfüllungsvorgang zuordnen lassen, d.h. ohne den Gewährleistungsfall nicht angefallen wären.

 

b) Gewinnausfall:

Entgangener Gewinn kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu erstatten sein. Dabei trifft den Geschädigten gegenüber seinen Lieferanten ei- ne Schadensminderungspflicht, d.h. der entgangene Gewinn (Schaden) muss bspw. durch anderweitigen Deckungskauf bzw. rechtzeitige Aufforderung zur Nachlieferung so gering wie möglich gehalten werden.

 

5.  Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen 

(BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az: VIII ZR 246/06)

Unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen stellen zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzungen dar, wenn Käufer erkannt oder fahrlässig verkennt, dass kein Mangel vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

 

Eine Prüfungspflicht hat der Käufer lediglich im Rahmen seiner Möglichkeiten; bei Ungewissheit darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatz befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis später als unberechtigt herausstellt. Die Kosten der Mängelprüfung gehen zu Lasten des Verkäufers (AG Marienberg, Urteil vom  04.08.2006, Az: 2 C 61/06).

 

6.            Beweislast a) Grundsatz

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, trägt der Verkäufer die Beweislast für seinen Anspruch auf den Kaufpreis, d.h. er muss beweisen, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang (= Lieferung/ Übergabe) mangelfrei war.

 

Der Käufer muss nach Annahme der Kaufsache den aufgetretenen Mangel beweisen und den Umstand, dass dieser bei Gefahrübergang (= Lieferung/ Übergabe) bereits vorlag.

 

Verweigert der Käufer die Annahme wegen Mangelhaftigkeit, so muss der Verkäufer beweisen, dass die angebotene Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln war.

 

Nach Annahme der Kaufsache hat der Käufer die Darlegungs- und Beweislast, der Verkäufer nur dann, wenn er eine andere Beschaffenheitsvereinbarung behauptet.

 

b) Beweislastumkehr

Nach § 476 BGB gilt allerdings beim Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB die sogenannte Beweislastumkehr.  

 

Verbrauchsgüterkauf = Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.

 

Die Vorschrift setzt Art. 5 III der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie um, wonach bei Auftreten eines Sachmangels vermutet wird, dass die Sache bei Gefahrübergang bereits mangelhaft war.

 

aa)  Voraussetzungen der Beweislastumkehr:

 

       Vorliegen eines bestimmt bezeichneten Sachmangels auf den sich die Vermutung beziehen soll, dass er bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat (die dafür erforderlichen Tatsachen muss der Verbraucher vortragen)

       Auftreten des Defekts/ Sachmangels innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang (Zu beachten ist dabei, dass beim Verbrauchsgüterkauf die Reglung des § 447 II BGB keine Anwendung findet und deshalb der Gefahrübergang beim Versendungs- kauf erst im Zeitpunkt der Lieferung der Ware, d.h. mit Ablieferung der Ware beim Kunden stattfindet.)

       Sachmangel muss im Zeitpunkt des Gefahrübergangs schon vorhanden, aber nicht zwingend erkennbar oder aufgetreten sein, d.h. aber der Mangel muss der Kaufsache bereits inne wohnen (unschädlich ist es, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits hätte erkannt werden können)

 

bb)  Wirkung der Beweislastumkehr:

 

       § 476 stellt eine Vermutung dahingehend auf, dass ein Sachmangel, der sich inner- halb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigt, auch schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

       Der Verkäufer hat nach dem vom Kunden vorgetragenen Sachmangel dann die Möglichkeit durch entsprechenden Beweis die Vermutung zu widerlegen, dass die Sache bei Gefahrübergang den Sachmangel, der sich danach gezeigt hat, noch nicht aufgewiesen hatte.

 

c) Ausnahme von der Beweislastumkehr bei Unvereinbarkeit:

 

Die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift allerdings nicht, wenn die Vermutung, der behauptete Mangel sei bereits bei Gefahrübergang vorhanden gewesen mit der Art der Sache oder der Art des Mangels nicht vereinbar ist.

 

Beispiel für „mit der Art der Sache unvereinbar“:

 

       Bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern (Lebensmittel, Blumen) wenn die verderblichen Sachen erst verderben, nachdem seit Gefahrübergang längere Zeit verstrichen ist, als typischerweise für den Verderb nötig ist.

       bei gebrauchten Sachen (z.B. Kfz) bei denen die unterschiedliche Abnutzung zu berücksichtigen ist

 

Beispiel für „mit Art des Mangels unvereinbar“: 

 

       Tierkrankheiten, wenn die Inkubationszeit so kurz ist, dass die Ansteckung erst nach Gefahrübergang erfolgt sein kann.

       Bei äußerlichen Beschädigungen der Kaufsache, die auch dem fachlich nicht versierten Käufer auffallen müssen.

 

In einem solchen Fall ist nach dem BGH zu erwarten, dass der Käufer den Mangel bei der Übergabe beanstandet (Urteil des BGH vom 18.07.2007, BGH NJW 2006, 1195, 1196)

 

Den Unternehmer trifft für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung der Unvereinbarkeit die Darlegungslast und Beweispflicht.


letzte Aktualisierung: 07.12.2017